28. Oktober 2021

Urteil des Staatsgerichtshofes: Kreditaufnahme für Corona-Hilfen prinzipiell bestätigt – Änderungen bei der Umsetzung nötig

Zum Urteil des Staatsgerichtshofes erklären die Fraktionsvorsitzenden von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Ines Claus und Mathias Wagner:

„Der Staatsgerichtshof hat heute entschieden, dass Kredite zur Bewältigung der Corona-Krise aufgenommen werden können und dies auch im Einklang mit den bestehenden Ausnahmeregelungen von der Schuldenbremse ist. Auch hat er bestätigt, dass solche Ausnahmen mit einfacher Mehrheit vom Landtag beschlossen werden können. Die Klage der Opposition gegen die entsprechende Gesetzesänderung (Artikel 141-Gesetz) wurde zurückgewiesen.

Damit ist klar: Kredite für Corona-Hilfen waren und sind mit der Verfassung vereinbar. Das ist eine wichtige Nachricht für alle, die auf diese Hilfen dringend angewiesen waren und sind. Denn ohne die mit diesen Krediten finanzierten Maßnahmen hätten wir weder unser Gesundheitssystem, noch die Kommunen, noch die hessische Wirtschaft so wirkungsvoll in der Krise unterstützen können. Auch aufgrund dieser Maßnahmen ist Hessen trotz aller Härten vergleichsweise gut durch die Krise gekommen.

Der Staatsgerichtshof hat auch entschieden, dass die Umsetzung der Kreditaufnahme mit einer anderen Haushaltstechnik hätte erfolgen müssen. Diese Entscheidung nehmen wir sehr ernst. Die Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen werden zügig die notwendigen Schritte in die Wege leiten, um dem Urteil Rechnung zu tragen. Da das Gericht nicht die Kreditaufnahme selbst, sondern nur ihre Umsetzung infrage gestellt hat, können sich alle darauf verlassen, dass die notwendigen Hilfen auch weiterhin geleistet werden.

Der Kern der Corona-Hilfen war und ist, unser Land bestmöglich durch diese Krise zu führen. Das werden wir auch weiterhin tun. Dafür waren und sind angesichts der Größe der Herausforderung auch Kredite notwendig. Ihre prinzipielle Zulässigkeit hat der Staatsgerichtshof heute bestätigt. Die Umsetzung werden wir anpassen.“