Lavieren der Landesregierung beim Ladenöffnungsgesetz gefährdet auch digitalen Minimarkt in Bad Hersfeld
Aus für teo-Markt in Bad Hersfeld? Der Verwaltungsgerichtshof hat in einem Urteil entschieden, dass die kleinen vollautomatisierten teo-Supermärkte unter das Ladenöffnungsgesetz fallen und damit sonntags schließen müssen, obwohl dort kein Personal zum Einsatz kommt. Die Märkte bieten auf rund 50m² Lebensmittel und Produkte des täglichen Bedarfs an. Zugang und Bezahlung funktionieren via Bankkarte oder App.
Nach Angaben der osthessischen Supermarktkette tegut ist der Sonntag der umsatz-stärkste Tag im Betrieb ihrer digitalen teo-Märkte. Teo, und andere digitale Minimärkte schließen eine Lücke in der Nahversorgung. Die Landesregierung weigert sich aktuell, diese Verbesserung für die Menschen in Hessen gesetzlich zu ermöglichen, obwohl ein zustimmungsfähiger Gesetzentwurf vorliegt. Ohne das Handeln der Landesregierung droht die Unwirtschaftlichkeit und damit die Schließung von Standorten.
„Wir sind der Meinung, dass nach dem nun vorliegenden Gerichtsurteil dringend eine Entscheidung im Sinne der Verbraucherinnen und Verbraucher benötigt wird.“, so Kaya Kinkel, Abgeordnete und stellvertretende Fraktionsvorsitzende der GRÜNEN im Hessischen Landtag. „Da kein Personal zum Einsatz kommt, ist der Schutz des Sonntags gewährleistet und der Arbeitsschutz wird im vollen Umfang gewürdigt. Deshalb wollen wir es diesen Märkten ermöglichen, auch sonntags zu öffnen. Die Landesregierung aus CDU und SPD sollte die Bedürfnisse der Kommunen ernst nehmen und nicht aussitzen, weil sie sich nicht einig ist.“, so Kinkel abschließend.
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