18. Juli 2023

Gesetz zur Änderung vermessungs- und planungsrechtlicher Vorschriften – Gesetzentwurf

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen!

Wir haben uns in den letzten Monaten intensiv mit dem Berufsrecht der Vermessungsingenieure auseinandergesetzt. Hintergrund ist, dass es unbestreitbar immer weniger Vermessungsingenieure in Hessen gibt. Vielleicht noch einmal zur Erläuterung: ÖbVIs sind nicht nur Vermessungsingenieure,
sondern sind Vermessungsingenieure, die hoheitlich die Aufgaben der öffentlichen Hand ausführen
dürfen. Daher sind sie auch extrem wichtig für unsere Arbeit. Wenn man sich die Altersstruktur anschaut, wenn man sich den demografischen Wandel anschaut, dann wird klar, dass es dort einen Handlungs-bedarf gibt, damit wir auch zukünftig auf die Arbeit der ÖbVIs zurückgreifen können.

Warum brauchen wir sie überhaupt? Vermessungsingenieure leisten sehr wichtige Arbeit, eher im Hintergrund oder weniger sichtbar. Aber unzweifelhaft müssen sie mit ihrer Arbeit einen sehr hohen qualitativen Anspruch erfüllen. Es geht darum, Liegenschaften zu vermessen, Gebäudekataster zu vermessen und diese Messungen dann auch zu beglaubigen. Damit sind sie wichtig für alle Arten von
Planungen, die wir in unserem Land haben, z. B. auch die Bebauungspläne und die Flächennutzungspläne. Gerade für die großen Infrastrukturvorhaben, die vor uns liegen, brauchen wir ordentliche, korrekte Daten. Deshalb darf dieser Bereich einfach nicht zum Flaschenhals werden. Daher hat die Landesregierung vor-geschlagen, dieses Gesetz zu ändern, um somit mehr Vermessungsingenieuren Zugang zu diesem Beruf zu geben. Dafür soll der Zugang erweitert werden und gleichzeitig auch die unternehmerische Freiheit gestärkt werden. Außerdem wird die Geltungsdauer des Gesetzes verlängert. Ich glaube, dem kann
niemand im Haus widersprechen, dass es wichtig ist, die Geltungsdauer dieses Gesetzes zu verlängern, damit es überhaupt eine gesetzliche Grundlage für ÖbVIs in Hessen gibt.
Dieser Vorschlag ist dann in die Anhörung gegangen, und wir haben uns die Stellungnahmen der Verbände der Ingenieure und der ÖbVIs genau angehört. In dieser Anhörung haben sich zwei große Kritikpunkte herauskristallisiert, denen wir mit unserem Änderungsantrag begegnen. Das Erste ist die Sorge um die Absenkung der Qualität. Keine Frage, die Qualität der Arbeit ist wichtig. Daher ist
es uns auch wichtig, diesen Sorgen zu begegnen. In der Anhörung wurde vorgeschlagen, eine Qualitätsprüfung einzuführen. Diese Anregung nehmen wir auf und führen eine Eignungsprüfung für die Fälle ein, die keine Laufbahnprüfung ablegen müssen. Damit ist dieser Sorge ganz klar begegnet worden.

Wir sichern die Qualität der Arbeit der ÖbVIs, und wir sorgen auch zukünftig dafür, dass es klare und hohe Qualitätsstandards für diesen Berufsstand gibt. Genau das war die Sorge der Branche, der wir damit begegnen. Das zweite Thema war die Sorge, dass durch eine unklare Formulierung im ursprünglichen Entwurf die ÖbVIs aus anderen Bundesländern in Hessen tätig werden dürfen, aber nicht gleichzeitig auch umgekehrt die hessischen ÖbVIs in anderen Bundesländern. Es geht also um die Frage der Mehrfachzulassung. Natürlich soll durch den Wegfall dieses Verbots Hessen nicht nur einseitig für ÖbVIs aus anderen Bundesländern geöffnet werden. Vielmehr sollen die hessischen ÖbVIs auch in den anderen Bundesländern ihren Beruf ausüben dürfen. Diesen Widerspruch werden wir auflösen. Diese Formulierung werden wir ändern, sodass deutlich wird, dass es zu keiner Wettbewerbsverzerrung kommen wird und dass es zu keinem Verdrängungswettbewerb kommen wird.
Frau Barth, das haben Sie am Ende Ihrer Rede auch gesagt. Es kam dann die Frage auf, ob es überhaupt zum jetzigen Zeitpunkt richtig ist, das Gesetzgebungsverfahren weiter voranzubringen, weil innerhalb der Verbände bundesweit diskutiert wird, wie und ob man die Zulassungsvoraussetzungen vereinheitlichen kann. Dazu will ich ausdrücklich sagen, dass das richtig ist. Das ist eine gute und wichtige Diskussion. Eine einheitliche Betrachtung der Qualitätsstandards ist sicherlich wichtig. Denn natürlich darf die Qualität der Vermessung in Schleswig-Holstein keine andere als in Bayern sein. Aber in unserem föderalen Staat ist genau diese Struktur über Jahrzehnte gewachsen. Zum Beispiel hat Bayern überhaupt keine ÖbVIs. Dort wird alles über die Verwaltung geleistet. Diese unterschiedlichen Herangehensweisen der Bundesländer unter einen Hut zu bringen, das wird sehr herausfordernd sein. Das wird vor allem nicht von heute auf morgen realisierbar sein. Deshalb ist es richtig, dass wir die Geltungsdauer des Gesetzes heute verlängern werden und damit den Weg für mehr ÖbVIs frei machen. Vor allem ist es nötig, die Geltungsdauer
des Gesetzes zu verlängern, weil es ansonsten zum Jahresende auslaufen würde. Das will keiner.
Einer sinnvollen bundeseinheitlichen Regelung stehen wir überhaupt nicht entgegen. Aber der Vorschlag liegt eben noch nicht auf dem Tisch. Wenn es so weit ist, können wir gerne noch einmal darüber sprechen. Aber jetzt ist die Änderung dieses Gesetzes der richtige Weg. – Vielen
Dank.

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