25. Februar 2022

Windenergie im Reinhardswald

Immer wieder erreichen uns Fragen rund um das Thema Reinhardswald, die leider häufig auf falschen Informationen und/oder Halbwahrheiten beruhen. Wir versuchen hier die wichtigsten Punkte zu klären und für alle die noch mehr wissen möchten, gibt es Links zu weiteren Informationen am Ende des Textes.


1. Um was geht es?

Anfang Februar hat das Regierungspräsidium NordOstHessen die Genehmigung für den Bau von 18 Windkraftanlagen im Reinhardswald erteilt. Vorhabenträger ist die Windpark Reinhardswald GmbH & Co. KG, die aus einem Konsortium von kommunalen Energieversorgern aus Nordhessen, der Energiegenossenschaft Reinhardswald und mittelbar Kommunen aus der Region besteht. Die Wertschöpfung der Windanlagen bleibt damit überwiegend vor Ort. Die Anlagen haben insgesamt rund 100 MW Leistung und können rechnerisch ca. 100.000 Haushalte (bei einem Verbrauch von 3.000 kWh) mit grünem Strom versorgen. Das entspricht ca. 1/5 der Leistung des Kohlekraftwerks Staudinger und wird damit der größte Windpark Hessens. Entsprechend wichtig ist der Windpark für unser Ziel, bis 2045 eine 100% Versorgung aus Erneuerbaren Energien zu erreichen.


2. Genehmigungsverfahren

Der Genehmigung ging ein mehrjähriges, sehr umfangreiches und komplexes Verfahren nach dem Bundesimmissionsschutz-Gesetz voraus, bei dem alle Auswirkungen und mögliche Gefahren der Windkraftanlagen überprüft wurden. Darüber hinaus hatten alle Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, ihre Bedenken zu äußern. In einer aufwändigen Online-Konsultation wurden alle Einwände angehört, eingeordnet und im Genehmigungsprozess berücksichtigt. Im Genehmigungsprozess wurde insbesondere auf den Trinkwasserschutz, Denkmalschutz, Natur- und Artenschutz, forstliche Aspekte, Schall und Schattenwurf eingegangen. Am Ende des Prozesses wurden für 18 von ursprünglich 20 Windräder unter diversen Auflagen die Genehmigung erteilt.


3. Wald

Alle Aufstellflächen liegen im forstlich genutzten Teil des Reinhardswaldes. Es werden keine Windkraftanlagen im Urwald gebaut. Ein sehr großer Teil der Flächen (überwiegend Fichtenkulturen) wurden bereits durch Stürme, Dürresommer und Borkenkäfer geschädigt, so dass der Großteil der Flächen bereits baumfrei ist. Eingriffe in intakte Buchenbestände wurden weitgehend vermieden, insgesamt mussten ca. 260 Laubbäume für die 18 Windkraftanlagen gefällt werden. Das ist im Verhältnis zu den 18 Anlagen eine sehr, sehr geringe Zahl. Der Flächenverbrauch für die Windkraftanlagen ist sehr gering: für die 18 Windkraftanlagen inklusive der Zuwegungen werden dauerhaft ca. 14 Hektar Waldfläche benötigt. Das sind ca. 0,07 % der Fläche des Reinhardswaldes. Am Ende der Laufzeit müssen die Anlagen inkl. Fundament vollständig zurückgebaut werden. Hierfür müssen die Unternehmen Rückstellungen bilden.


4. Tourismus

Der Vorwurf, durch die Windräder geht die touristische Attraktivität des Reinhardswaldes zurück, ist nicht nachvollziehbar. Trotz Ausbau der Windenergie sind die touristischen Übernachtungszahlen in Hessen in den letzten Jahren stetig gestiegen, auch in den Regionen, in der Windkraft genutzt oder ausgebaut wird. Im Vogelsberg beispielsweise sind sehr wenig bzw. keine Beschwerden von Gästen oder Tourismustreibenden bekannt. In Ulrichstein im Vogelsbergkreis leben rund 3000 Menschen, die sich die Gemeindefläche mit mehr als 50 Windrädern teilen. In seinem Stadtprospekt wirbt Ulrichstein unter anderem mit naturnaher Erholung. Die Kommune, in welcher der bundesweit erste kommunale Windpark errichtet wurde, bildet darunter ganz selbstverständlich das Foto einer Wiese ab, hinter der sich einige Windräder erkennen lassen. Daneben bietet das Fremdenverkehrsamt auch Windpark-Führungen an. Die Position des deutschen Tourismusverbandes, der die Energiewende als gesellschaftliches Ziel begrüßt, ergänzt die Einschätzung, das Windenergieanlagen keinen negativen Einfluss auf den Tourismus vor Ort hat.


5. Regionalplanung – wer hat zugestimmt

Dass im Reinhardswald grundsätzlich Flächen für Windkraftanlagen freigegeben werden, hat die Regionalversammlung Nordhessen bereits 2016 entschieden. Hier haben SPD, CDU und GRÜNE für die Ausweisung der Vorrangflächen gestimmt.


6. Warum muss Windkraft in Hessen in den Wald?

Hessen ist ein dicht bewaldetes Bundesland, auf rund 40% der Landesfläche steht Wald. Vor allem die Hügel und Erhebungen, auf denen der meiste Wind weht, sind oft bewaldet. Hinzu kommt eine hohe Siedlungsdichte, die bei der Einhaltung des 1.000 Meter-Abstandes dazu führt, dass viele windreiche Standorte im Wald liegen. Ohne Windkraft im Wald können wir unsere Stromversorgung nicht aus Erneuerbaren Energien decken.
In Hessen gilt die Verwaltungsvorschrift Windenergie, die für eine rechtssichere, aktuelle und konkrete Genehmigungsgrundlage bezüglich des Artenschutzes sorgt. Außerhalb der Vorrangflächen ergreifen wir Schutzmaßnahmen insbesondere für windkraftsensible Arten wie den Schwarzstorch oder den Rotmilan. Damit bekämpfen wir den Klimawandel und sorgen für den Artenschutz.


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