Übersicht der Corona Lockerungen in Hessen
bis 22. Juni 2020
9. Mai:
- Kinderbetreuung kann auch im privaten Bereich wieder in größerem Rahmen stattfinden. Es besteht die Möglichkeit, Betreuungsgemeinschaften aus bis zu drei Familien zu gründen.
- Freizeit- und Breitensportler können ihre Sportstätten wieder nutzen
Das gilt für alle Sportarten, sofern sie mit Mindestabstand und kontaktfrei stattfinden. Somit kann auch der Trainingsbetrieb in den Vereinen wieder aufgenommen werden. Duschen und Waschräume dürfen nicht genutzt werden.
- Angehörige von zwei Haushalten dürfen sich wieder treffen – also etwa zwei Familien, zwei Paare oder die Mitglieder aus zwei Wohngemeinschaften.
- alle Geschäfte dürfen wieder öffnen. Allerdings gilt: Pro 20 Quadratmeter Verkaufsfläche darf sich nur ein Kunde im Geschäft befinden.
- Veranstaltungen bis 100 Personen sind erlaubt und nicht genehmigungspflichtig, aber auch hier müssen Hygiene- und Abstandgebote eingehalten werden.
- Kultureinrichtungen, wie Theater, Opern- und Konzerthäuser und Kinos, dürfen wieder Besucher einlassen. In Einrichtungen, wo Besucher umherlaufen und stehenbleiben, gilt: Pro Besucher müssen 10 Quadratmeter Fläche zur Verfügung stehen. Dort wo Besucher sitzen, müssen 5 Quadratmeter Fläche pro Person zur Verfügung stehen.
- Universitäten und Fachhochschulen dürfen wieder Präsenzveranstaltungen stattfinden. Die Hochschulen entscheiden jedoch selbständig, ob und wann sie öffnen wollen.
15. Mai:
- Hotels, Campingplätze, Pensionen, Cafés, Biergärten, Casinos, Wettbüros und Spielhallen dürfen wieder Gäste empfangen und bewirten
- Ferienwohnungen dürfen wieder vermietet werden
Die einzelnen Lokale müssen jedoch gewährleisten, dass die Hygiene- und Abstandsregeln eingehalten werden können. Generell gilt: Pro 5 Quadratmeter darf nur ein Gast bewirtet werden – außer es handelt sich um Familien, Haushaltsmitglieder oder Mitglieder zweier Hausstände. Maskenpflicht gilt in der Gastronomie nicht, Service- und Küchenpersonal müssen allerdings Masken tragen.
- Fitnessstudios, Freizeitparks, Indoor-Spielplätze, Kegel- und Bowlingbahnen sowie Squash-Hallen dürfen ebenfalls wieder ab dem 15. Mai genutzt werden
Schwimmbäder und Saunen bleiben dagegen vorerst geschlossen.
18. Mai:
- in weiteren Schulformen beginnt wieder der Unterricht, z.B. Sekundarstufe I und die Einführungsphase der Sekundarstufe II,
- Viertklässler und weitere BerufsschülerInnen sollen ebenfalls wieder eingeschränkt in die Schule gehen
02. Juni:
- Kitas sollen zusätzlich zur Notbetreuung wieder einen eingeschränkten Regelbetrieb anbieten.
Die Maskenpflicht allerdings bleibt bestehen. In Geschäften, Bussen und Bahnen muss weiterhin ein Mund-Nase-Schutz getragen werden.
Die neue Verordnung gilt vorerst bis zum 5. Juni – allerdings unter Vorbehalt. „Der Zuwachs an Freiheit setzt immer ein Vertrauen in die Bevölkerung voraus“, sagte Bouffier und ergänzte: „Dieses Vertrauen haben wir.“ Bund und Länder haben sich jedoch auf ein einheitliches Alarmsignal geeinigt: Dort, wo binnen sieben Tagen mehr als 50 Neuinfektionen mit Covid-19 pro 100.000 Einwohnern registriert werden, muss gehandelt werden. Das kann bedeuten, dass Lockerungen wieder zurückgenommen werden.
11. Juni:
Treffen in Gruppen von höchstens zehn Personen ist möglich.
Die für den Sport geltenden Regelungen an die allgemeinen Kontaktbeschränkungen des Landes Hessen wurden angeglichen. Demnach darf Kontaktsport unter Beachtung der Hygieneregeln wieder mit bis zu zehn Personen durchgeführt werden. Darüber hinaus dürfen für den Trainings- und Wettkampfbetrieb nun auch Umkleidekabinen und Duschen wieder genutzt werden. Auch hier gilt es die Fünf-Quadratmeter-Regelung zu beachten.
15. Juni:
Schwimmbäder, Badeanstalten an Gewässern sowie Saunen in Hessen können unter Beachtung von Hygieneregeln wieder für den Publikumsverkehr öffnen. Für Frei- und Hallenbäder sowie Badeseen gilt eine Fünf-Quadratmeter-Regelung. Pro Person müssen sowohl auf der Liegewiese als auch im Schwimmbecken fünf Quadratmeter vorgehalten werden. Damit wird eine Überfüllung an stark frequentierten Besuchertagen verhindert. In Schwimmbäder, die beispielsweise über eine Liegewiese mit rund 1.000 Quadratmetern verfügen, darf maximal 200 Gästen Einlass gewährt werden.
22. Juni:
In Grundschulen findet wieder ein eingeschränkter Regelbetrieb statt.
Bewohner*innen von Alten- und Pflegeheimen können drei Mal in der Woche besucht werden und Menschen mit Behinderung, die stationär betreut werden, können jeden Tag eine Person empfangen
Veranstaltungen mit bis zu 250 Teilnehmern müssen nicht mehr extra genehmigt und überwacht werden. Bislang galt dafür eine Obergrenze von 100 Teilnehmern. Voraussetzung bleibt aber ein Hygienekonzept. Die neuen Regelungen gelten nach Angaben der Landesregierung zunächst bis zum 16. August.