Vielen Dank, Frau Präsidentin.
Der Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung anzunehmen.
CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen AfD, Freie Demokraten bei Stimmenthaltung SPD und DIE LINKE.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren!
Wir sprechen heute zum zweiten Mal über das Gesetz zur Bestimmung der Zuständigkeit für den Vollzug der Mittelfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung und zur Änderung weiterer Vorschriften. – Herr Buschschlüter vom hr hat ausgerechnet, dass das Gesetz bei Scrabble 89 Punkte bringt. Es könnte sich also durchaus lohnen, sich das zu merken. Im Grunde genommen ist es ein Sammelgesetz, das verschiedene Gesetzesänderungen zusammenbringt. Es wird durch unseren Änderungsantrag, der Ihnen allen vorliegt, um eine weitere wichtige Änderung ergänzt. In diesem Änderungsantrag geht es um eine Änderung des Hessischen Reisekostengesetzes. Die Försterinnen und
Förster benutzen überwiegend ihren eigenen Privat-Pkw. Dafür bekommen sie nach dem Hessischen Reisekostengesetz aktuell eine Entschädigung von 35 Cent pro gefahrenem Kilometer. Was für andere Berufsstände kein Problem ist, ist aber für Försterinnen und Förster anders, weil die Beanspruchung der Fahrzeuge auf unbefestigten Wegen und im Wald zweifellos höher ist als im normalen Straßenverkehr. Daher soll durch diese Änderung die Höhe der Entschädigung für genau diese Fälle durch einen Zuschlag
von 22 Cent auf dann 57 Cent pro gefahrenem Kilometer angehoben werden. Das ist wichtig. Das gibt einerseits die Wertschätzung für die Forstamtsleute wieder, und andererseits entschädigt es die Fahrten dann auch angemessen. Daher bitte ich Sie um Zustimmung zu diesem Änderungsantrag. Der restliche Teil des Gesetzes bleibt unverändert. Es bezieht sich zunächst auf die eingangs genannte Verordnung
auf Bundesebene, die Maßnahmen zur Energieeinsparung vorgibt. Für diese Verordnung müssen wir auf Landesebene eine zuständige Stelle für den Vollzug bestimmen. Wir schlagen vor, das den Bauaufsichtsbehörden zu übertragen, wo auch der Vollzug von anderen Gesetzen liegt. Das ist
logisch. In der Anhörung wurde auf das Konnexitätsprinzip hingewiesen. Das gilt natürlich; die Aufgabenübertragung wird auch bezahlt, wie das auch im Gesetz hinterlegt ist.
Als Zweites geht es um das Hessische Energiegesetz, das wir hier im November letzten Jahres gemeinsam beschlossen haben. Da ist eine Klarstellung vorgesehen, die eindeutig zeigt, dass die PV-Pflicht für Parkplätze ab 50 Stellplätzen auch für nicht baugenehmigungspflichtige Verfahren gilt. Auch das war in der Anhörung unkritisch. Der nächste Punkt, den wir ändern, betrifft die Möglichkeit der Erhebung eines Tourismusbeitrags für berufliche Reisen. Ich möchte ganz deutlich sagen, dass wir dadurch die Möglich-keit hierfür eröffnen. Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gibt es die Möglichkeit der
Erhebung einer Tourismusabgabe auch für die beruflichen Übernachtungen. Das wurde höchstrichterlich als verfassungsgemäß beurteilt. Daher wollen wir das KommunaleAbgaben-Gesetz ändern und den Kommunen damit die Möglichkeit eröffnen, auch für berufliche Reisen einen Übernachtungsbeitrag zu erheben, der wiederum zweckgebunden in der Kommune eingesetzt werden kann. Wichtig zu betonen ist, dass das auch auf die Zustimmung der entsprechenden Verbände gestoßen ist und eng mit DEHOGA, mit Handelsverband, mit Heilbäderverband abgestimmt wurde. Auch in der Anhörung gab es dagegen
keine Bedenken.
Der letzte Punkt, den wir in diesem Sammelgesetz regeln, liegt mir persönlich besonders am Herzen. Es geht um den Ausbau der Windenergie. Wir haben in den vergangenen Jahren viele Hürden zum Ausbau der Windkraft in Hessen abgebaut. Das merkt man. Wir sehen eine deutliche Beschleunigung der Genehmigungszahlen. 90 MW wurden in diesem Halbjahr bereits zugebaut. Die Genehmigungsdauer hat sich in Hessen deutlich verkürzt, weitere 400 befinden sich im Verfahren. Man sieht, dort ist vor allem
durch den Rückenwind von Bundesebene ein Zuwachs zu verzeichnen. Der Verwaltungsgerichtshof in Kassel hat im Februar ein Urteil über die Zuwegung zu Windkraftanlagen gefällt. Das hat gezeigt, dass es hier Handlungsbedarf gibt und dass es einer Klarstellung bedarf. Wir können innerhalb dieser Genehmigungsverfahren, wo wir gerade schneller werden, nicht gebrauchen, dass es ein Zuständigkeits-wirrwarr und Unklarheiten gibt. Deshalb stellen wir mit der Änderung der Hessischen Bauordnung ganz klar fest, dass die Zuwegungen zu Anlagen der Energieerzeugung baugenehmigungsfrei gestellt werden. Damit werden wir eine weitere Hürde beseitigen, sodass der Ausbau der Windenergieanlagen weiter Fahrt aufnehmen kann. Abschließend gebe ich zu, dass es sich nicht um den schönsten Gesetzentwurf handelt, zumal wir viele verschiedene Aspekte aufgreifen. Das ist sicherlich auch dem Ende der Legislaturperiode geschuldet. Ich bitte Sie dennoch um Zustimmung, weil die einzelnen Punkte, die darin geregelt werden, allesamt gut sind. – Vielen Dank.
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