22. März 2023

Gesetz zur Bestimmung der Zuständigkeit für den Vollzug der Mittelfristenergie-versorgungssicherungsmaßnahmenverordnung und zur Änderung weiterer Vorschriften

Erste Lesung, Gesetzentwurf Fraktion der CDU, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN


Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren!

Ich bringe heute für die Koalitionsfraktionen einen Gesetzentwurf ein, der verschiedene Punkte regelt. Zunächst einmal, weil es so schön ist, zum Titel. Es geht um das Mittelfristenenergie- versorgungssicherungsmaßnahmenverordnungs-Gesetz, das auf Bundesebene geregelt wird.
Diese Verordnung regelt wichtige Dinge; denn wir wissen alle, dass der russische Angriffskrieg auf die Ukraine eine Energiekrise bei uns in Europa verursacht hat. Wir haben uns durch unsere jahrzehntelange fossile Abhängigkeit einfach erpressbar gemacht; und die Bundesregierung hat in den letzten Monaten viele wirkungsvolle Maßnahmen ergriffen, damit Energie gespart wird und wir gut durch den letzten sowie den kommenden Winter kommen werden.
In dem eben genannten Gesetzentwurf – ich erspare Ihnen, den Namen noch einmal zu nennen – geht es darum, dass es Gaseinsparvorgaben für Gebäudebesitzer gibt. Unser Landesgesetz ist in diesem Punkt dazu da, um für diese Verordnung eine zuständige Stelle für den Vollzug zu bestimmen. Wir schlagen vor, dass dieser Vollzug, also diese Aufgabe, den Kommunen, den Körperschaften übertragen wird, und zwar dort, wo auch die Bauaufsicht liegt. Da liegt auch der Vollzug des Gebäudeenergiegesetzes. Von daher ist es aus unserer Sicht logisch, das andere dort auch anzusiedeln.

Das zweite, wesentlich spannendere Thema, muss ich sagen, ist der Punkt, an dem das Hessische Energiegesetz noch einmal angepackt wird. Sie erinnern sich, wir haben im November letzten Jahres eine Fotovoltaikpflicht für Parkplätze beschlossen. Die gilt für neue Parkplätze ab 50 Stellplätzen und für landeseigene Parkplätze bereits ab 35 Stellplätzen. Die Änderung, die wir vorsehen, ist eine Klarstellung. Es geht darum, dass diese Pflicht auch auf die Parkplätze ausgeweitet wird, die keiner Baugenehmigung bedürfen. Damit sollen alle neuen Parkplätze ab dieser Anzahl von Stellplätzen unter die PV-Pflicht fallen.

Der nächste Punkt, den wir ändern, ist die Möglichkeit zur Erhebung eines Tourismusbeitrags auch für berufliche Reisen. Ich betone extra noch einmal, dass diese Möglichkeit im Kommunalabgabengesetz geschaffen werden soll. Es gibt einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts, das erstmals höchstrichterlich entschieden hat, dass die Erhebung von Tourismusbeiträgen, die sich auch auf berufliche Reisen beziehen, grundsätzlich möglich und verfassungsgemäß ist. Daher schlagen wir vor, das Kommunalabgabengesetz zu ändern und den Kommunen damit die Möglichkeit zu eröffnen, nicht nur Übernachtungsbeiträge für private Reisen zu erheben, sondern auch für berufliche Reisen. Da es schon die Möglichkeit für private Reisen gibt, ist es nur konsequent. Wichtig ist, dass dieser Beitrag in den Kommunen zweckgebunden eingesetzt wird und ausschließlich für die Pflege und den Erhalt touristischer öffentlicher Infrastruktur eingesetzt werden darf. Das ist auch ganz wichtig für die Akzeptanz dieses Tourismusbeitrags.

Der letzte Punkt, den wir in dem Gesetz regeln wollen, liegt mir besonders am Herzen. Dort geht es um den Ausbau der Windenergie. Wir haben in Hessen, aber auch im Bund, in den letzten Jahren unheimlich viele Hürden abgebaut, um den Ausbau der Windenergie zu beschleunigen. Dafür zu nennen ist z. B., dass wir mehr Stellen für die Genehmigungsbehörden bereitgestellt haben, nicht nur im letzten, sondern auch im vorletzten Haushalt. Wir haben die Verwaltungsvorschrift Windenergie, die sehr klare Vorgaben für die Genehmigungsprozesse in den Behörden gibt. Wir haben auch die Stellen im Verwaltungsgerichtshof aufgestockt, und dort wird sich auch ein zusätzlicher Senat ausschließlich um solche Windenergieverfahren kümmern, damit Klageverfahren eben auch schneller abgearbeitet werden. Der Verwaltungsgerichtshof hat im Februar geurteilt, was sich auf die Zuwegungen zu Windkraftanlagen bezieht. Ich muss zugeben, das Urteil hat mich überrascht. Sie freuen sich, Kollegen von der FDP, weil Sie schon immer gegen den Ausbau der Windenergie waren. Wir nicht. Aber es hat gezeigt, dass wir tätig werden müssen. Das tun wir. Denn, was wir nicht gebrauchen können, ist, dass es jetzt einen Zuständigkeitswirrwarr und eine Rechtsunsicherheit gibt; deshalb schlagen wir diese Änderung vor. Wir wollen die Hessische Bauordnung ändern und darin ganz klar festschreiben, dass Zuwegungen zu Anlagen der Energieerzeugung ausdrücklich baugenehmigungsfrei gestellt werden. Ich glaube, das ist wichtig für den Ausbau der Windenergie.

In diesem Sinne freue ich mich auf die weiteren Beratungen.
– Vielen Dank.

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