29. Juli 2022

Abstandsregelungen zu Flugsicherungsanlagen

Neue Regeln ermöglichen mehr Windkraft in Hessen

Ein neues Maßnahmenpaket der Bundesregierung im Bereich Drehfunkfeuer und Wetterradare sorgt für neue Flächenpotenziale für Windenergie an Land. Eine gute Nachricht auch für den Ausbau der Windkraft in Hessen. Künftig können geringere Abstände zwischen Drehfunkfeuern zur Navigation des Flugverkehrs und Windrädern zugelassen werden. Gleiches gilt für die Bereiche rund um Wetterradare, die u. a. der Vorhersage von Starkregenereignissen dienen.

Damit wird ein erhebliches Hindernis beim Windkraftausbau auch hier in Hessen aus dem Weg geräumt. Bisher betrug der Schutzbereich um ein Drehfunkfeuer 15 km. Die Anlagenschutzbereiche um Drehfunkfeuer vom Typ D-VOR sollen nun auf 6 bis 7 km Radius reduziert werden. „Bei einer Verkleinerung auf 7 km liegen 79 Vorranggebiete mit insgesamt 6.161 ha Fläche außerhalb der Anlagenschutzbereiche in Hessen. Nimmt man nun an, dass pro Windenergieanlage 15 ha benötigt und alle Flächen der Vorranggebiete in Hessen genutzt werden, könnten so 410 Anlagen entstehen.“, so die Antwort, die seitens der Landesregierung auf die mündliche Frage von der energiepolitischen Sprecherin Kaya Kinkel gegeben wurde. „Das ist ein wichtiger Push für den Ausbau der Windkraft in Hessen.“, so Kinkel.

Der Ausbau der Windenergie ist heute wichtiger denn je, denn wir müssen mit ganzer Kraft den Ausbau der Erneuerbaren Energien voranbringen, um uns so schnell wie möglich aus der Klammer russischer Importe zu befreien und bis 2045 klimaneutral zu werden.

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