8. Juli 2021

3. Lesung zum Hessischen Vergabe und Tariftreuegesetz

Hier könnt ihr das Video zu meiner Rede sehen.

Herr Vorsitzender, liebe Kolleginnen und Kollegen!

Wir sprechen heute in dritter Lesung über unseren Vorschlag zum neuen Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz. Das HVTG, kurz gesagt, regelt, wie wir mit unseren öffentlichen Mitteln umgehen. Weil wir damit eine enorme Marktmacht haben, ist es richtig, dass wir diese natürlich so einsetzen, dass sie nicht den politischen Zielen zuwiderlaufen.
Mein Kollege Markus Hofmann ist am Dienstag schon ausführlich auf die Bedeutung des Vergabegesetzes
und die Notwendigkeit der Tariftreueregelungen eingegangen. Deshalb möchte ich noch einmal in Kürze die wichtigsten Punkte und die wichtigsten Verbesserungen des Gesetzentwurfs zusammenfassen.

Der erste Punkt ist: Wir haben die Nachhaltigkeitskriterien gestärkt. Wir haben den Katalog von möglichen
Maßnahmen weggelassen, gerade weil wir die Möglichkeiten der Kommunen erweitern können. Diese können damit alle Aspekte der Nachhaltigkeit, der Ökologie, der Innovation, der Wirtschaftlichkeit innerhalb einer Ausschreibung einfordern. Das macht es auch den Kommunen leichter, die Ausschreibungsbedingungen im Rahmen des Leistungsbestimmungsrechts bei den Bietern einzufordern. Das Land Hessen geht dabei mit gutem Beispiel voran und wird auch Beispiel für die Kommunen sein.

Der zweite Punkt ist, dass wir das HVTG vereinfachen. Widersprüche und Doppelungen mit der Unterschwellen- vergabeordnung haben wir bereinigt. Auch das macht es den Kommunen und den Bieterunternehmern
einfacher. Wir entlasten durch das HVTG auch die Wirtschaft dadurch, dass die Interessenbekundungsverfahren
wegfallen und bei gewissen Verfahren nur noch drei statt fünf Bieter aufgefordert werden müssen. Das
macht es einfacher, weil wir aktuell sehen, wie schwierig es am Markt ist, gerade bei größeren Bauaufträgen.

Der dritte Punkt – ganz wichtig –: Wir stärken die Tariftreue. Denn für uns ist klar, dass sich Auftragnehmer
ohne Wenn und Aber verpflichten müssen, den Tariflohn zu zahlen, natürlich mindestens den gesetzlichen Mindestlohn. Das kontrollieren wir über den einfachen, aber sehr effektiven Nachweis der Mitgliedschaft in der Sozialkasse. Wenn also ein Unternehmen angibt, 20 Beschäftigte nach Tarif zu bezahlen – diesen Nachweis
müssen sie bei der Vergabe erbringen –, und bei der Sozialkasse nur 15 gemeldet sind, ist das ganz deutlich ein Hinweis auf einen Verstoß. Da können Sie noch so häufig behaupten, wir täten nichts für die Tariftreue; die Realität sieht anders aus. Wir haben damit eine sehr wirksame Kontrolle der Tariftreue geschaffen.

Ein letzter, auch sehr wichtiger Punkt, der verbessert wurde, ist die Rolle der Vergabekompetenzstellen,
die gestärkt werden. Sie können im Verfahren beraten, Hinweise zu Verstößen aufnehmen und diese auch überprüfen. Auch dies ist eine Verbesserung für die Kommunen und für die Bieterunternehmen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich freue mich, wenn wir heute das neue HVTG verabschieden. Ich
bin mir sicher, dass wir damit ein effektives, wirkungsvolles Gesetz geschaffen haben, das die Tariftreue
stärkt und womit wir öffentliche Mittel wirtschaftlich, ökologisch und fair einsetzen. – Vielen
Dank

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