14. September 2018

Pressemitteilung vom 13.09.2018

Streik bei Ryanair

Fluglinie muss Streikrecht von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern respektieren 

Die GRÜNEN unterstreichen in der Landtagsdebatte zu Ryanair, dass es das gute Recht der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist, für bessere Arbeitsbedingungen zu streiken. „Erstmalig haben Pilotinnen und Piloten gemeinsam mit den Flugbegleiterinnen und Flugbegleiter der Fluggesellschaft Ryanair in einem 24-Stunden Streik die Arbeit niedergelegt, um für höhere Gehälter und bessere Arbeitsbedingungen zu kämpfen. Das Mittel des Streiks wurde gewählt, weil die Verhandlungen mit dem Management nicht weiterkommen. Streik ist ein legitimes Mittel im Rahmen der Tarifautonomie und ein gutes Recht der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie der Gewerkschaften, dass vom Grundgesetz geschützt ist. Das muss jeder Arbeitgeber respektieren, der in Deutschland tätig ist“, betont Kaya Kinkel, wirtschaftspolitische Sprecherin der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. „Die Drohungen des Managements von Ryanair, einzelne Maschinen und Jobs abzuziehen, falls die Streiks ausgeweitet werden, sind nicht tolerierbar. Das ist schlicht Erpressung, die unser deutsches Streikrecht gefährdet und damit nicht hinnehmbar!“ 

Kinkel unterstrich, dass es in unserer sozialen Marktwirtschaft dazu gehöre, die Rechte von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu achten. „In einer sozialen Marktwirtschaft muss verantwortungsvoll mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern umgegangen werden. Dazu gehört eine ordentliche Bezahlung, gute Arbeitsbedingungen, Mitbestimmungsrechte und ein offener Dialog. Insbesondere auch vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels muss jedes Unternehmen eine eigene Motivation haben, dieser Verantwortung gerecht zu werden“, erklärt Kinkel „Wir sind überzeugt, dass es ernsthafte Verhandlungen zwischen beiden Vertragspartnern bei Ryanair geben muss, damit die Interessen ausgeglichen sind. Denn wir brauchen faire Arbeitsbedingungen nach deutschem Arbeits- und Sozialrecht am Frankfurter Flughafen – auch bei ausländischen Fluggesellschaften.“

 

 

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