12.09.2018 – Plenum
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Es stimmt, die öffentliche Hand hat eine wichtige Marktmacht, sei es bei der Beschaffung von Ausstattung, bei Investitionen in Infrastruktur, bei öffentlichen Aufträgen, die die Kommunen oder auch die Eigenbetriebe ausschreiben, oder bei der Vergabe von Dienstleistungen.
Deshalb ist es auch ausdrücklich richtig, dass die öffentliche Hand ihre Marktmacht nutzen muss, damit soziale und ökologische Komponenten bei dieser Beschaffung berücksichtigt werden. Damit kann die öffentliche Hand Vorbild für Verbraucherinnen und Verbraucher sein. Diese gebündelte Marktmacht kann Anreize z. B. für die Produktion umweltfreundlicher Produkte bieten.
Aus diesen Gründen haben wir 2015 das Hessische Vergabe- und Tariftreuegesetz verabschiedet, im dem explizit festgeschrieben wird, dass bei öffentlichen Aufträgen „grundsätzlich die Aspekte einer nachhaltigen Entwicklung Bezug auf den Beschaffungsgegenstand und dessen Auswirkungen auf das ökologische, soziale und wirtschaftliche Gefüge zu berücksichtigen“ sind. Das steht im § 2 des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes, und das ist ein kluger Ansatz.
In diesem Sinne ermöglicht unser Vergabegesetz dem Land und den Kommunen neben der Wirtschaftlichkeit auch die Anwendung sozialer und ökologischer Kriterien. Das Land ermöglicht den Auftraggebern auch – das ist wichtig –, die Einhaltung der Verpflichtungen, insbesondere hinsichtlich der Tariftreue, nachzuprüfen. Der Auftraggeber darf unangekündigt Einsicht in die Geschäftsunterlagen nehmen, um genau diese Einhaltung der Tariftreueregelung nachzuprüfen. Das sind ein wichtiger Schritt und ein Instrument, um Verstößen vorzubeugen oder sie aufzudecken.
Heute diskutieren wir über den Entwurf der LINKEN für ein Vergabegesetz, der in der Anhörung – das muss man so deutlich sagen – durchgefallen ist, und zwar bei fast allen Expertinnen und Experten. Zunächst möchte ich darauf hinweisen, dass von mehreren Anzuhörenden Kritik an der formalen Ausgestaltung des Gesetzentwurfs geäußert wurde. Die unbestimmten Rechtsbegriffe, wie die fehlende Definition im § 11 – die „marktüblichen standardisierten Leistungen“; was ist das? –, wurden nicht geklärt. Es gab in dem Gesetzentwurf einander zuwiderlaufende Bestimmungen. Die Sanktionsmöglichkeiten in § 13 sind nicht konkretisiert. Es ist nicht klar, wer welche Richtlinien erstellen soll und wer mit „zuständigen Stellen“ gemeint ist.
Grundsätzlich wird von vielen Anzuhörenden die fehlende Vollzugsfähigkeit bemängelt. Das sind die formalen Kritiken, die Sie durchaus, wenn Sie es mit Ihrem Gesetzentwurf ernst gemeint hätten, zwischen der ersten und der zweiten Lesung hätten umsetzen können. Aber die Mühe haben Sie sich offensichtlich nicht gemacht. Deshalb bleibt es ein schlechter Gesetzentwurf.
Aber auch inhaltlich wurde der Gesetzentwurf umfangreich kritisiert, unter anderem von dem Städte- und Gemeindebund und von den Landkreisen, in denen Parteien unterschiedlicher Couleur – wahrscheinlich nicht DIE LINKE, aber alle anderen Parteien – vertreten sind. Diese lehnen den Gesetzentwurf ab und sagen, dass sich das jetzt geltende HVTG grundsätzlich bewährt hat.
Was bei der Anhörung auch herauskam, ist, dass das Augenmerk auf den Tariftreue- und auf den Lohn- und Sozialstandards liegen muss. Deshalb befinden wir uns gerade in der Evaluierung des bestehenden Vergabegesetzes. Deshalb werden wir dann auch genau schauen, ob diese Tariftreueregelungen greifen und ob bzw. wie sie weiterentwickelt werden müssen.
Klar ist auch: Der größer werdende Niedriglohnsektor, auch bedingt durch den Rückgang der Tarifbindung, ist ein Problem. Wir haben in dieser Woche schon darüber gesprochen, dass Hessen wirtschaftlich gut dasteht. Meine feste Überzeugung ist, dass auch die Menschen von diesem wirtschaftlichen Aufschwung profitieren müssen. Genau da ist der Vorschlag der LINKEN eigentlich erstaunlich; denn – im Gegensatz zu den Regelungen in unserem Gesetzentwurf – die Situation der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, insbesondere was die Tariftreue und die Tarifverträge im ÖPNV betrifft, wird sich durch ihren Gesetzentwurf wesentlich verschlechtern.
Des Weiteren schlagen Sie die Einrichtung einer Prüfbehörde vor und beschreiben diese in der Begründung folgendermaßen – ich zitiere –:
Die Prüfbehörde ist … der bei der Zollverwaltung angesiedelten Finanzkontrolle Schwarzarbeit nachgebildet.
Das heißt, wir sollen in Hessen eine zweite Prüfbehörde gründen, die strafrechtlichen Verstößen nachgeht, schlichtweg weil der Bund seine Arbeit nicht richtig macht. Sehr geehrte Damen und Herren, das finde ich schon erstaunlich. Man muss ganz deutlich sagen: Wenn rechtswidrige Zustände auf Baustellen herrschen, wenn kein Lohn gezahlt wird, wenn Beschäftigte unter dem Mindestlohn arbeiten müssen, ist es Aufgabe des Zolls, dort zu prüfen und dort gegen die Verstöße vorzugehen, auch mit rechtlichen Konsequenzen gegenüber den Arbeitgebern.
Hessen fordert mehr Mindestlohnkontrollen, damit der Mindestlohn eben nicht nur festgesetzt, sondern auch durchgesetzt wird. Frau Kollegin Barth, wenn ich mir etwas wünschen dürfte, wäre es, dass Sie sich mit der gleichen Vehemenz gegenüber Ihrem SPD-Bundesfinanzminister dafür einsetzen, dass diese Kontrollen und die zuständigen Stellen bei den Zollbehörden aufgestockt werden.
Eine Kleine Anfrage der GRÜNEN im Bundestag hat gezeigt: Im Jahr 2015 wurden bei 10 % der Kontrollen im Baugewerbe deutschlandweit Verstöße aufgedeckt. Damit weisen das Baugewerbe und das Baunebengewerbe die meisten Verstöße gegen das Mindestlohngesetz, gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz und gegen die Lohnuntergrenze in der Leiharbeitsbranche auf. Alleine diese Zahlen müssen doch dazu führen, dass der Zoll, die Finanzkontrolle Schwarzarbeit, endlich ordentlich ausgestattet wird, damit die Menschen ihre Arbeit machen können.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, Ziel des Gesetzentwurfs der LINKEN ist auch die Förderung des Mittelstands. Allerdings werden sehr viele kleine und mittlere Unternehmen nicht in der Lage sein, die ganzen umfangreichen Anforderungen, die einzeln durchaus unterstützenswert sind, zu erfüllen: Förderung der Gleichstellung zwischen Männern und Frauen, berufliche Erstausbildung und umweltverträgliche Beschaffung.
Im Einzelnen geht es um die Entscheidungen – einige Beispiele –: Bei der Beschaffung von Autos könnte man auf umweltfreundlichere Elektroautos setzen, dafür aber in Kauf nehmen, dass der Hersteller nicht aus Deutschland, sondern aus Asien kommt. Bei der Ausschreibung von ökologischen Baustoffen könnten die Leistungen möglicherweise nicht von einem mittelständischen Unternehmen kommen, aber dafür umweltfreundlich sein. Man könnte sich überlegen, ob man das Angebot eines kleinen Zwei- Mann-Architekturbüros in der Region annimmt, das regional verankert ist, aber keine nachweisbaren Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung von Männern und Frauen ergreift, oder ob man ein großes Architektenbüro beauftragt, das, zumindest auf dem Papier, einen Frauenförderplan beschlossen hat.
Was ich damit sagen will, ist: Die Entscheidungen sind nicht immer einfach und so schwarz-weiß. Das ist für die Kommunen und Vergabestellen sicherlich nicht immer einfach zu handhaben. Ich denke, es macht deshalb Sinn, dass wir uns noch mehr um Beratungsangebote für diese Stellen kümmern, damit die Ausschreibenden in die Lage versetzt werden, Vergabekriterien auch wirkungsvoll einzusetzen. Das ist sicherlich die bessere Lösung, als jede Menge zusätzlicher Kriterien zur Pflicht zu erklären, die am Ende weder einhaltbar sind noch zu dem gewünschten Ergebnis führen.
Sehr geehrte Damen und Herren, DIE LINKE meint, dass wir nur ein strengeres Vergabegesetz, eine strengere Tariftreueregelung und einen Landesmindestlohn benötigen, damit alle Probleme, die wir auf den Baustellen und in anderen Gewerben haben, aus der Welt geschafft werden. So einfach ist das aber nicht. Es ist nicht so schwarz-weiß wie von Ihnen gemalt; und die Lösung der Probleme, die ich gar nicht bestreite, ist nicht so einfach wie von Ihnen suggeriert. Deshalb werden wir vor allem erst einmal den Gesetzentwurf der LINKEN ablehnen. Wir haben mit dem bestehenden Tariftreue- und Vergabegesetz eine gesetzliche Grundlage geschaffen, damit die Tariftreue, der Ausgleich zwischen ökonomischen, ökologischen und sozialen Belangen eine bessere Gewichtung erhalten, die Belange von kleinen und mittleren Unternehmen sowie Handwerksbetrieben berücksichtigt werden und diesen nicht der Zugang zu Ausschreibungen versperrt wird. Das ist richtig; und wir werden die Ergebnisse der Evaluierung diskutieren, wenn sie vorliegen. Deshalb werden wir den Gesetzentwurf ablehnen. – Herzlichen Dank.
Auszug aus dem Plenarprotokoll der 148. Sitzung, S. 10766 – 10768
Dieses Thema wurde zuvor in der 133. Sitzung am 21.03.2018 behandelt.
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